Lockdown Verlängerung jetzt bis 14.05.2021 - Regeln zum Verhalten auf dem Vereinsgelände

Die seit dem 16. Dezember 2020 geltende Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ist erneut verlängert worden.

Der organisierte Sportbetrieb ist eingestellt. Individualsport ist unter der Berücksichtigung der Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum allerdings weiterhin möglich.

Folgende Regeln gelten für das Verhalten auf dem Vereinsgelände und dem Sportbetrieb

  • Es finden keine Vereinsveranstaltungen, Sportprogramm jedweder Art statt.
  • Treffen, Filmabende, Feiern oder ähnliche außersportlichen Veranstaltungen sind auf dem Vereinsgelände nicht gestattet.
  • Individualsport unter Berücksichtigung der Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln der o.g. Coronaschutzverordnung ist möglich. Dieser erfolgt auf eigene Gefahr und eigene Entscheidung ohne jeglichen Haftungs- und Versicherungsanspruch gegenüber dem Verein.
  • Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden ist untersagt.
  • Verwendung der im Verein bereitgestellten Desinfektionsmöglichkeiten.
  • Auf dem gesamten Vereinsgelände gelten die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln der o.g. Coronaschutzverordnung.


Die Verordnung und die Regeln zum Verhalten am Verein gelten voraussichtlich bis einschließlich 14. Mai 2021.

Euch allen vielen Dank für euer Verständnis und der Beachtung der Regeln.

Alles Gute!

Euer Vorstand

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