Diese Beitragsordnung ist gültig seit dem 01.01.2018.

Aufnahmegebühr
Personen zwischen 8 und 17 Jahre € 25,00
Personen ab 18 Jahre € 50,00
Mitgliedsbeiträge (monatlich)
Mitglieder bis einschließlich 7 Jahre € 1,60
Mitglieder zwischen 8 und 17 Jahre € 2,10
Mitglieder ab 18 Jahre € 6,00
Sonstige Kosten (monatlich)
Kajakbucht € 2,00
Bootsfach € 4,00
Spind € 0,50
Schlüsselpfand
Schlüsselpfand je Schlüssel € 20,00
  1. Beiträge sind für ein ganzes Beitragsjahr (01.01. bis 31.12.) im Voraus fällig.
  2. Die Mieten für Bootsfächer, Kajakbuchten und Spinde werden gemeinsam mit den Mitgliedsbeiträgen im Voraus fällig.
  3. Beginnt die Miete eines Bootsfachs, einer Kajakbucht oder eines Spinds unterjährig, wird ein anteiliger Betrag für den Zeitraum ab der Anmietung bis zur nächsten Beitragserhebung sofort fällig.
  4. Bootsfächer, Kajakbuchten und Spinde können durch das Mitglied zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung ist gegenüber dem Schatzmeister zu erklären.

Hinweis

Die Bootshausordnung sowie den Hinweis zur Verwendung der vereinseigenen Boote und Ausrüstung muss jedes Mitglied gelesen und sich mit dem Inhalt einverstanden erklärt haben.

Auch mit der Satzung erklärt sich jedes Mitglied einverstanden. Daher ist es ratsam, sie sich zumindest einmal durchgelesen zu haben.

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